Startseite

Zur Ausgangslage

(April 2020)

Wir leben in interessanten Zeiten. Die Selbstverständlichkeit von (scheinbar) stabilen demokratischen Rechtsstaaten in Europa und Amerika sowie unserer westlichen konsumistischen Lebensweise wurde durch verschiedene Faktoren ausgehebelt: Durch die Wahl nationalistisch und neoliberal orientierter Politiker, durch umfassendes Lobbying transnationaler Konzerne, durch eine sich immer mehr verschärfende Klimakatastrophe und schließlich durch die Corona-Pandemie von 2020.

Die Pandemie hat Auswirkungen auf unsere Gesellschaft, unser privates und politisches Zusammenleben, die auch in den nächsten Jahren noch anhalten werden. Wie durch eine Lupe hat sie manche Verhältnisse sichtbar werden lassen, die schon länger einer Veränderung bedurft hätten, jedoch zu wenig beachtet wurden. Von manchen aus Sorglosigkeit, von anderen aus Kalkül.

Das Ausnahmejahr 2020 war für unsere Lebensweise einschneidend, hat den Boden für weitreichende Veränderungen bereitet und gibt uns die Möglichkeit zur Umgestaltung gesellschaftlicher Bedingungen. Daher ist jetzt der Zeitpunkt für eine breite Beteiligung der Bevölkerung. Die Gestaltung der Zukunft darf nicht allein Personen überlassen werden, die den Interessen einer kleinen Gruppe verpflichtet sind. Finanzieller Gewinn und Machtzuwachs von wenigen sind nicht der Weg, der uns aus der Krise hilft. Wir brauchen wieder die Einbindung aller Menschen in die politischen Prozesse.

Jetzt ist die Zeit, das Versprechen des 20. Jahrhunderts, Demokratie auf rechtsstaatlicher Basis, das in allen Verfassungen steht und doch nur zaghaft umgesetzt ist, zu erfüllen. Dafür braucht es geeignete Strukturen und Methoden.

Der Bürger*innenrat

Der Bürger*innenrat ist ein Instrument der partizipativen Demokratie als Ergänzung zur repräsentativen Demokratie und hat beratenden Charakter. Je nach Ortsbezogenheit (Dorf, Land oder Staat) wird eine gewissen Anzahl von Personen per Zufallsprinzip ausgewählt, um Lösungen für eine bestimmte Fragestellung zu diskutieren. Das Zufallsprinzip vermeidet, dass nur bestimmte Interessensgruppen zu Wort kommen, und kann in einem zweiten Durchgang ergänzt werden, um zu gewährleisten, dass wirklich alle Gesellschaftsteile vertreten sind.

Je nach Umfang kann die Dauer eineinhalb Tage betragen oder auf mehrere Wochenendsitzungen verteilt sein. Expert*innen stellen am Beginn ihre Sichtweisen und ihr Wissen vor, sodass die anschließenden Diskussionen auf der Basis einer möglichst umfassenden Informiertheit stattfinden können. Bei längerer Dauer können nach Bedarf auch weitere Expert*innen hinzugezogen werden. Die Treffen werden von professionellen Moderator*innen angeleitet, gearbeitet wird in Kleingruppen, im Plenum und mit verschiedenen Gruppenmethoden. Am Ende wird eine Erklärung mit Lösungsvorschlägen verfasst, die von allen Beteiligten angenommen werden kann.

Die Ergebnisse werden in einem nächsten Schritt einer möglichst breiten Öffentlichkeit vorgestellt, unter Anwesenheit politischer Vertreter*innen, es gibt Gelegenheit für Rückmeldungen. Der letzte Schritt ist die Behandlung in Gemeinderat, Landtag oder Parlament und die anschließende Umsetzung. Strukturen und Abläufe können von Fall zu Fall variieren.

Wenn Sie einen Kommentar schreiben möchten: