
Bürger*innenrat
in Bosnien -Herzegowina
Foto von Jocelyn Erskine-Kellie
Personen, die in Bosnien-Herzegowina nicht zur ‚richtigen‘ ethnischen Gruppe gehören, haben weniger Rechte. ‚Richtig‘ heißt in diesem Fall: Bosniake, Serbe oder Kroate, ’nicht richtig‘ heißt zum Beispiel: Albaner, Roma oder Jude. Selbst wenn jemand von den ‚Richtigen‘ nicht bereit ist, sich ethnisch zu definieren, werden ihm oder ihr gewisse Grundrechte vorenthalten. Diese ethnische Ungleichbehandlung ist in der Verfassung verankert.
Seit vielen Jahren mahnt der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte, die Verfassung zu ändern. Die Mahnungen verhallen und scheitern meist an den amtierenden nationalistischen Parteien und Politiker*innen, so Adelheid Wölfl am 23.8.21 im Standard.
Sie berichtet dann von einer aktuellen Initiative der EU-Delegation unter der Leitung des Österreichers Johann Sattler. Durch die Beteiligung der Bürger*innen mittels Durchführung eines Bürger*innenrates soll Druck auf die Politiker ausgeübt werden, die Diskriminierung zu beenden.
Abgesehen von der längst fälligen Verfassungsänderung, die dadurch hoffentlich erreicht werden kann, ein weiterer begrüßenswerter Schritt, Bürger*innen direkt mitgestalten zu lassen und sie wirksam an gesellschaftspolitischen Prozessen und Entscheidungen zu beteiligen.
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